Vertrag
1. Verträge mit Peter Jones (ILG) Limited („das Unternehmen“) betreffen die Lieferung der Produkte des Unternehmens („die Produkte“).
2. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt erst zustande, wenn das Unternehmen die Bestellung des Kunden annimmt („die Bestellung“).
3. Jeder Vertrag besteht aus der Bestellung, der schriftlichen Annahme der Bestellung durch das Unternehmen, diesen Geschäftsbedingungen („die Bedingungen“) und allen weiteren ausdrücklichen Bedingungen, die das Unternehmen und der Kunde schriftlich vereinbaren („der Vertrag“).
4. Im Falle, dass:
5. die Bedingungen der Bestellung im Widerspruch zu den Bedingungen stehen, haben die Bedingungen Vorrang.
6. die zwischen den Parteien vereinbarten ausdrücklichen Bedingungen im Widerspruch zu den Bedingungen stehen, haben die ausdrücklichen Bedingungen Vorrang.
7. Der Kunde bestätigt, dass er nicht durch Zusicherungen des Unternehmens oder in dessen Namen, die nicht im Vertrag enthalten sind, zum Abschluss des Vertrags veranlasst wurde.
Angebot und Preise
1. Das Unternehmen stellt dem Kunden die Rechnung zu den am Tag der Auftragsannahme gültigen Preisen des Unternehmens aus. 2. Die in den Angeboten oder Preislisten des Unternehmens angegebenen Preise:
3. gelten zum jeweiligen Zeitpunkt und sind für das Unternehmen nicht verbindlich;
4. verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
5. Verpackung und Versand werden zusätzlich berechnet.
Bestellungen
1. Alle Kundenbestellungen müssen nummeriert sein und die Produkte anhand einer Katalognummer und einer Produktbeschreibung identifizieren. Außerdem müssen die Lieferadresse und die Rechnungsadresse angegeben werden.
2. Telefonische Bestellungen müssen vom Kunden innerhalb von 48 Stunden schriftlich auf einem Bestellformular mit der Aufschrift „Bestätigung der telefonischen Bestellung“ bestätigt werden.
3. Nach Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden können Teillieferungen vereinbart werden. Bei Teillieferungen gemäß Ziffer 3.3 gilt jede Teillieferung als separater, rechtsverbindlicher Vertrag.
Kataloge usw
Die Produktbeschreibungen in den Katalogen, Broschüren und anderen Veröffentlichungen des Unternehmens gelten als korrekt und aktuell, werden jedoch vom Unternehmen nicht garantiert.
Spezifikation und Material
1. Alle Produkte werden gemäß den zum Produktionsbeginn gültigen Spezifikationen des Unternehmens geliefert.
2. Die Produkte werden aus den Standardmaterialien des Unternehmens hergestellt. Sollten diese Materialien aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine geeignete Alternative zu verwenden.
3. Das Unternehmen repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen Produkte, die sich nach sachgemäßer Verwendung innerhalb von 12 Kalendermonaten ab Lieferdatum als Material- oder Verarbeitungsfehler erweisen, vorausgesetzt, dass (a) das Unternehmen innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten des Mangels schriftlich, per Fax oder E-Mail benachrichtigt wird und das Produkt sowie jedes Kleidungsstück, an dem das Produkt befestigt ist, innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung an das Unternehmen zurückgesandt werden; (b) Das Produkt wurde ausschließlich in Verbindung mit Komponenten verwendet, die speziell für die Verwendung mit diesem Produkt über das Unternehmen bezogen wurden; (c) es wurden ausschließlich vom Unternehmen zugelassene Reinigungsmittel oder andere Chemikalien verwendet oder kamen mit dem Produkt und/oder dem Kleidungsstück, an dem es befestigt ist, in Kontakt; (d) das Produkt wurde gemäß den veröffentlichten Richtlinien des Unternehmens an dem Kleidungsstück befestigt.
4. Die Gewährleistung gemäß Ziffer 5 gilt nicht für Produkte, die (a) von anderen als dem Unternehmen zugeschnitten, verarbeitet oder anderweitig beeinträchtigt wurden oder die nicht gemäß den Anweisungen und Empfehlungen des Unternehmens gelagert, gehandhabt oder verwendet wurden; und/oder (b) nicht durch eine offizielle Bestellung mit korrekter Auflistung der gelieferten Waren entstanden sind.
5. Die Produktbeschreibungen in den Katalogen, Broschüren und anderen Veröffentlichungen des Unternehmens gelten als korrekt und aktuell, werden jedoch vom Unternehmen nicht garantiert.
Haftungsbeschränkungen
- Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die aus der Verwendung der Produkte unter gefährlichen Bedingungen entstehen.
- Das Unternehmen schließt jede gesetzlich zulässige Haftung aus. Insbesondere haftet das Unternehmen weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung noch aus sonstigem Rechtsgrund für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, die daraus entstehen, dass der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat; die Preise des Unternehmens wurden entsprechend kalkuliert.
- Die gesamte Haftung des Unternehmens aus dem Vertrag ist auf den Preis des Produkts beschränkt, aus dem die Haftung entsteht. Die gesamte kumulierte Haftung innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ist auf £10.000 oder den Vertragspreis begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
- Nichts in dieser Klausel 6 oder an anderer Stelle des Vertrags ist so auszulegen, dass die Haftung des Unternehmens für Tod oder Personenschäden eingeschränkt wird.
- Aufgrund des Fehlens gesetzlicher Vorschriften zur Herstellung von Taschen, Gurten und Gürteln basiert die Verwendung des Begriffs „eigensicher“ („intrinsically safe“) auf Tests einer unabhängigen Stelle, die ein Musterprodukt aus dem Sortiment der Peter Jones (ILG) Ltd als geeignet für die Verwendung in den Zonen 1, 2, 20, 21 und 22 eingestuft hat.
- Es wird jedoch keinerlei Garantie hinsichtlich einer solchen Verwendung übernommen, und Kunden sollten stets eigene Prüfungen durchführen, um die Sicherheit der Verwendung in gefährlichen Bereichen festzustellen.
- Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Designs oder Grafiken, die vom Unternehmen von Zeit zu Zeit geliefert werden oder sich auf die Produkte beziehungsweise deren Kennzeichnung oder Verpackung beziehen, sowie sämtliche daran bestehenden geistigen Eigentumsrechte ausschließlich dem Unternehmen gehören. Der Kunde darf diese Designs, Grafiken oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte nur insoweit nutzen, wie dies ausdrücklich in diesen Bedingungen oder in der Bestellung gestattet ist.
- Alle Beschreibungen in Veröffentlichungen gelten nach bestem Wissen als korrekt und aktuell, werden jedoch vom Unternehmen nicht garantiert.
Fehlmengen, Transportschäden und Nichtlieferung
- Ansprüche gegen das Unternehmen wegen Fehlmengen, Transportschäden oder Nichtlieferung werden nur anerkannt, wenn:
- Fehlmengen oder Schäden an den Produkten dem Unternehmen und dem Frachtführer innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich gemeldet werden;
- die Nichtlieferung der Produkte dem Unternehmen und dem Frachtführer innerhalb von sieben Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Versanddatum schriftlich gemeldet wird.
Nichtannahme der Lieferung
Nimmt der Kunde die Lieferung der Produkte nicht entgegen oder verweigert er deren Annahme, so ist der Kaufpreis dennoch gemäß Klausel 12 zu zahlen, als ob die Lieferung erfolgt wäre. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden Lager-, Versicherungs- und sonstige angemessene Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Unternehmen infolge einer solchen Nichtannahme entstehen. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Verwahrung oder Pflege der Produkte zu ergreifen, und haftet nicht für daraus entstehende Verluste oder Schäden des Kunden.
Verzug
Alle angegebenen Lieferzeiten gelten lediglich als Schätzungen und begründen keine Haftung des Unternehmens für eine nicht fristgerechte Lieferung der Produkte. Wird die Lieferung der Produkte an den Kunden aus irgendeinem Grund verzögert, hat der Kunde die gekauften Produkte innerhalb von 3 Tagen nach entsprechender Aufforderung durch das Unternehmen abzunehmen.
Höhere Gewalt
Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung der Vertragsbedingungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Aufruhr und zivile Unruhen, Krieg, Krankheiten, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, Feuer oder sonstige Ursachen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens.
Abnahme
Der Kunde hat alle Produkte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und im Falle einer Beanstandung das Unternehmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Art der Beanstandung zu informieren.
Zahlung
- Sofern das Unternehmen für den Kunden kein Kreditkonto eingerichtet hat, ist die Zahlung entweder sofort nach Lieferung der Produkte in bar oder gegen eine Pro-forma-Rechnung zu leisten.
- Rechnungen für Kreditkonten sind am letzten Tag des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem die Rechnung datiert ist. Sämtliche Rechnungen verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer oder sonstiger anfallender Steuern, die vom Kunden zu zahlen sind.
- Jede verspätete Zahlung durch den Kunden berechtigt das Unternehmen dazu, die Erfüllung weiterer Verpflichtungen aus dem Vertrag oder aus anderen zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträgen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden auszusetzen.
Eigentums- und Gefahrübergang
- Die Gefahr für die vom Unternehmen gelieferten Produkte geht mit der Lieferung auf den Kunden über.
- Das Unternehmen bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises alleiniger und uneingeschränkter Eigentümer der Produkte. Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung beim Unternehmen verwahrt der Kunde die Produkte treuhänderisch für das Unternehmen und lagert sie auf seinem Gelände getrennt von eigenen Produkten oder Produkten Dritter sowie in einer Weise, die sie eindeutig als Produkte des Unternehmens erkennen lässt.
- Wenn die Zahlung für die Produkte überfällig ist oder gegen den Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, der Kunde einen Vergleich mit Gläubigern abschließt oder — im Falle einer juristischen Person — in Liquidation tritt oder ein Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter für das gesamte Unternehmen oder einen Teil davon bestellt wird oder — im Falle einer natürlichen Person — ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wird, dann gilt Folgendes:
- Befinden sich die Produkte noch im Besitz des Kunden, unabhängig davon, ob der Kunde sie bereits verkauft hat oder nicht, ist das Unternehmen berechtigt, die Produkte vom Kunden zurückzufordern;
- Hat der Kunde den Besitz an den Produkten durch Verkauf übertragen, wobei er diese als treuhänderischer Verwahrer verkauft hat, so hält der Kunde denjenigen Teil des Verkaufserlöses treuhänderisch, der der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber dem Unternehmen hinsichtlich dieser Produkte entspricht.
- Das Unternehmen ist zum Zwecke der Rückholung seiner Produkte berechtigt, sämtliche Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Produkte gelagert werden oder bei denen berechtigterweise angenommen wird, dass sie dort gelagert werden, und die Produkte wieder in Besitz zu nehmen.
Insolvenz
Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag fristlos durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn der Kunde zahlungsunfähig oder insolvent wird, eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft, ein Insolvenzverwalter bestellt wird oder, falls es sich um eine juristische Person handelt, in Liquidation tritt (außer im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung oder Fusion). In diesen Fällen bestehen für das Unternehmen keine weiteren Verpflichtungen aus diesem Vertrag, und der Preis für alle gelieferten Produkte wird sofort fällig.
Verbraucherverkäufe
Bei Verbraucherverkäufen (gemäß Definition im Gesetz über unlautere Vertragsbedingungen von 1977) bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden von diesen Bedingungen unberührt.
Keine Rechte nach dem Gesetz über die Rechte Dritter aus Verträgen von 1999
Personen, die nicht Vertragspartei dieses Vertrags sind, haben nach dem Gesetz über die Rechte Dritter aus Verträgen von 1999 kein Recht, die Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.